Allgemeine Geschäftsbedingungen der „Clara Kollmann Hochzeitsplanung“:
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der „Clara Kollmann Hochzeitsplanung“ (im Folgenden "Auftragnehmerin") und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") über die Planung, Organisation und Durchführung von Hochzeiten und anderen Feierlichkeiten geschlossen werden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Die Auftragnehmerin bietet dem Auftraggeber eine individuelle und professionelle Beratung, Planung, Organisation und Durchführung von Hochzeiten und anderen Feierlichkeiten an, die auf die Wünsche, Bedürfnisse und das Budget des Auftraggebers zugeschnitten sind.
2.2 Die Auftragnehmerin vermittelt auf Wunsch dem Auftraggeber geeignete Dienstleister, wie z.B. Location, Catering, Fotografie, Musik, Dekoration, Blumenschmuck, Einladungen, Trauzeugen, Gästebetreuung, etc., die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Die Auftragnehmerin übernimmt die Kommunikation, Koordination und Kontrolle der Dienstleister im Namen und im Auftrag des Auftraggebers.
2.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte (Subunternehmer) zu beauftragen. Die Auftragnehmerin haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Subunternehmer.
2.4 Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart sind oder die über den üblichen Umfang der Hochzeitsplanung hinausgehen. Die Auftragnehmerin ist jedoch bemüht, dem Auftraggeber bei der Erfüllung von Sonderwünschen behilflich zu sein, soweit dies möglich und zumutbar ist.
2.5 Die Auftragnehmerin ist nicht für die Qualität, Zuverlässigkeit und Rechtmäßigkeit der von den vermittelten Dienstleistern erbrachten Leistungen verantwortlich. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die durch die vermittelten Dienstleister verursacht werden, es sei denn, es liegt ein nachweisliches Verschulden der Auftragnehmerin vor.
3. Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen
3.1 Der Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber kommt durch die nachweisliche Annahme des Angebots der Auftragnehmerin durch den Auftraggeber zustande, wobei eine Zustimmung per E-Mail ausdrücklich ausreicht. Das Angebot der Auftragnehmerin basiert auf den Angaben des Auftraggebers zu seinen Wünschen, Bedürfnissen und Budget für die Feierlichkeit.
3.2 Die Auftragnehmerin berechnet dem Auftraggeber für ihre Leistungen eine Pauschale, die im Angebot festgelegt wird. Die Pauschale ist unabhängig von der Anzahl der Gäste, der Dauer und dem Umfang der Feierlichkeit. Die Pauschale beinhaltet nicht die Kosten für die von den vermittelten Dienstleistern erbrachten Leistungen. Diese Kosten werden vom Auftraggeber direkt an die Dienstleister gezahlt.
3.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vom Auftraggeber eine angemessene Anzahlung zu verlangen, die im Angebot festgelegt wird. Die Anzahlung ist bei Vertragsschluss fällig und wird auf die Pauschale angerechnet.
3.4 restliche Pauschale ist spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin der Feierlichkeit fällig. Die Auftragnehmerin stellt dem Auftraggeber eine Rechnung aus, die alle erbrachten Leistungen und die vermittelten Dienstleister aufschlüsselt.
3.5 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Rücktritt und Kündigung
4.1 Der Auftraggeber kann jederzeit vor dem vereinbarten Termin der Feierlichkeit vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen. Der Rücktritt oder die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
4.2 Im Falle eines Rücktritts oder einer Kündigung durch den Auftraggeber hat die Auftragnehmerin Anspruch auf eine Vergütung (im Folgenden „Stornogebühr“) für die bis dahin erbrachten Leistungen. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts oder der Kündigung wie folgt:
4.2.1 Erfolgt der Rücktritt oder die Kündigung 3 Monate vor der vereinbarten Feierlichkeit oder später: 20% der Pauschale.
4.2.2 Erfolgt der Rücktritt oder die Kündigung 1 Monat vor der vereinbarten Feierlichkeit oder später: 40% der Pauschale.
4.2.3 Erfolgt der Rücktritt oder die Kündigung 14 Tage vor der vereinbarten Feierlichkeit oder später: 50% der Pauschale.
4.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ihr ein höherer Schaden entstanden ist.
4.4 Die Auftragnehmerin kann vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn der Auftraggeber seine vertraglichen Pflichten, insbesondere die Zahlungspflicht, schuldhaft verletzt, das Festhalten am Vertragsverhältnis für die Auftragnehmerin sonst unzumutbar macht oder wenn die Durchführung der Feierlichkeit aus Gründen unmöglich wird, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wie z.B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Pandemien, etc. In diesem Fall hat die Auftragnehmerin Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen, die nach dem oben genannten Maßstab berechnet wird.
5. Haftung
5.1 Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die sie dem Auftraggeber oder Dritten durch eine schuldhafte Verletzung ihrer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten verursacht, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5.2 Die Haftung der Auftragnehmerin ist jedoch auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.3 Die Haftung der Auftragnehmerin ist in jedem Fall der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
5.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
5.5 Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die durch die vermittelten Dienstleister verursacht werden, es sei denn, es liegt ein nachweisliches Verschulden der Auftragnehmerin vor.
5.6 Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Pandemien oder andere Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, verursacht werden.
6. Datenschutz
6.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, die sie im Rahmen der Vertragsabwicklung erhält, vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke zu verwenden, die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind.
6.2 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur an die vermittelten Dienstleister weiterzugeben, soweit dies für die Durchführung der Feierlichkeit erforderlich ist. Die Auftragnehmerin stellt in zumutbarem Ausmaß sicher, dass die vermittelten Dienstleister die personenbezogenen Daten des Auftraggebers ebenfalls vertraulich behandeln und nur für die Zwecke verwenden, die für die Erfüllung ihrer Leistungen erforderlich sind.
6.3 Der Auftraggeber kann jederzeit die Löschung seiner Daten verlangen. Davon unberührt bleibt jedoch eine gesetzlich normierte Pflicht der Auftragnehmerin, die Daten für einen längeren Zeitraum aufzubewahren.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, wobei eindeutig übereinstimmende Willenserklärungen im Rahmen des E-Mail-Verkehrs als schriftlich angesehen werden. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
7.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für etwaige Lücken im Vertrag.
7.3 Auf den Vertrag findet das Recht der Republik Österreich Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und der internationalen Kollisionsnormen ist ausgeschlossen.
7.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz der Auftragnehmerin, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist.